Der Unterstützungsbetrag, den mittlere Einkommen zahlen, ist beträchtlich. Bereits ab ca. 2000 € Brutto-Monatseinkommen [2] muss ein Mitglied der GKV mehr als der Durchschnitt zahlen. Für Versicherte, die den Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen müssen (ab Brutto-Monatseinkommen von ca. 4238 € im Jahr 2016)[5], beträgt der Unterstützungsbetrag etwas über 4200 € im Jahr.
Belastet werden nicht nur Besserverdienende. Es werden auch Familien mit mittlerem Einkommen teilweise stark belastet. Beispielsweise ist für eine vierköpfige Familie, in der nur einer verdient, ein monatliches Brutto-Einkommen, von dem Steuern und Versicherungen abgehen) von etwas mehr als 4300 € keinesfalls hoch. Dennoch muss diese Familie den maximalen Unterstützungsbetrag von über 4200 € im Jahr zahlen.
Familien haben natürlich auch einen großen Vorteil, da nicht verdienende Familienmitglieder kostenfrei mitversichert sind. Daher kann man als Beispiel auch den gut verdienenden gesunden kinderlosen Single (Mitte 30) nehmen. Nehmen wir an, zwei dieser Singles arbeiten in der gleichen Firma. Der erste verdient durchschnittlich 4300 € brutto, und der zweite 5300 € pro Monat. Der weniger Verdienende muss den Unterstützungsbeitrag von über 4200 € zahlen, der andere nicht.
An den Beispielen wird klar: Mittlere Einkommen bis ca. 4700 €[1] müssen einen hohen Unterstützungsbeitrag für sozial Schwächere zahlen. Höhere Einkommen brauchen diesen Beitrag nicht zahlen. Mit anderen Worten:
Wer mehr verdient, muss weniger an Abgaben zahlen. Das widerspricht sicherlich dem Gerechtigkeitsempfinden der großen Mehrheit aller Menschen.
Für eine demokratische Gesellschaft ist dieser Zustand ein Unding und gehört so schnell wie möglich abgeschafft.
Die Lösung, die sich direkt aufdrängt, ist sehr einfach. Die Zahlung des Unterstützungsbeitrages für sozial Schwächere hängt nicht davon ab, in welcher Krankenkasse man versichert ist, sondern hängt nur vom Einkommen ab. Das heißt, sozial Stärkere, die als Versicherung die private Krankenversicherung gewählt haben, zahlen auch diesen Unterstützungsbeitrag.
Die Umsetzung wäre relativ einfach möglich: Für Angestellte könnte der Abzug dieses „Unterstützungsbeitrags“ direkt mit der Gehaltsauszahlung erfolgen. Damit ändert sich für gesetzlich Versicherte nichts. Privat Versicherte würden je nach Einkommen entweder einen zusätzlichen Beitrag zahlen oder einen Zuschuss erhalten.
Der deutlichste Vorteil ist, dass die gravierende Ungerechtigkeit abgeschafft wird, dass Personen nur deshalb keinen sozialen Unterstützungsbeitrag zahlen müssen, weil sie mehr Geld verdienen als andere.
Die Gemeinschaft der gesetzlich Versicherten muss bisher nicht nur die geringer Verdienenden unterstützen, sondern zahlt auch einen Großteil der hohen Behandlungskosten für chronisch Kranke, die ihre Krankheit in einem frühen Lebensstadium erworben haben. Diese Personen werden bisher von den privaten Krankenkassen nicht versichert.
Es ist sicherlich nicht sozial gerecht, wenn die Bezieher hoher Einkommen bei der Finanzierung dieser Gruppe ausgenommen werden. Auch hier muss sich dringend etwas ändern.
Anmerkungen und Quellen:
[1] Die Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2016 beträgt 4.687,50 € pro Monat. Für Einkommen über diesem Beitrag kann eine PKV gewählt werden.
Quelle: www.tk.de/tk/freiwillige-pflichtige-krankenversicherung/freiwillig-pflichtig-versichert/versicherungspflichtgrenzen/345798 (Techniker Krankenkasse, 29.6.2016).
[2] Schätzungen für 2016: „Rechnerisch ergeben sich auf Grundlage dieser Schätzung voraussichtliche durchschnittliche beitragspflichtige Einnahmen von 1.959,68 Euro je Mitglied und Monat.“
Quelle: www.bundesversicherungsamt.de/fileadmin/redaktion/Risikostrukturausgleich/Schaetzerkreis/20151102_Schaetzerkreis_2016_Abschlussbericht_Endfassung.pdf
[3] Berechnung des monatlichen Beitrags bei durchschnittlichen beitragspflichtige Einnahmen von 1.959,68 (siehe [2]) bei einem Beitragssatz von 15,6 % (z.B. bei Techniker Krankenkasse, siehe [4]): 15,6% * 1959,68 € = 305,71 €.
[4] Beiträge für Techniker Krankenkasse für das Jahr 2016: Krankenversicherungsbeitrag von 14,6% und Zusatzbeitrag von 1,0%, Höchstbeitrag pro Monat: 661,06 €.
Quelle: www.tk.de/centaurus/servlet/contentblob/785810/Datei/157299/Beitragstabelle-2016.pdf.
[5] Die Beitragsbemessungsgrenze für 2016 beträgt: 4.237,50 EUR
Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Beitragsbemessungsgrenze.
[6] Abschätzung des maximalen Unterstützungsbeitrags: (4.237,50 € - 1959,68 €) * 15,6% = 355,34 € pro Monat. Im Jahr sind das 4264 €. (Beitragsbemessungsgrenze: 4237,50 €[5], durchschnittliche beitragspflichtige Einnahmen: 1959,68 €[2], Beitragssatz: 15,6%[4]).
[7] Die Ungerechtigkeit ist sogar noch größer als im Beitrag beschrieben, da private Krankenversicherungen (PKV) Personen ablehnen können, die Vorerkrankungen haben, die vermutlich für die Krankenkasse teuer werden könnten. Daher ist die PKV ein Kreis von ausgesuchten Personen, für die nicht so viele Kosten zu erwarten sind. Die Mitglieder der PKV müssen nur die Kosten für diesen ausgesuchten Kreis bezahlen. Hingegen müssen die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für alle Personen, die in die Krankenkasse wechseln, insbesondere auch für die, die von der PKV abgelehnt werden, übernehmen.